Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR DIE FAHRZEUGVERMIETUNG AN NATÜRLICHE PERSONEN FÜR DEN PRIVATGEBRAUCH

Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen instantcamping e.U. (im nachfolgenden „Vermieter“ genannt) und natürlichen Personen (im nachfolgenden „Mieter“ genannt) für die Vermietung von Wohnwägen, Wohnmobilen, Camping Vans und Dachzelten.
  2. Der Vermieter erklärt, Rechtsgeschäfte mit dem Mieter ausschließlich auf Basis der vorliegenden AGB abzuschließen die einen integrierten Bestandteil des abgeschlossenen Mietvertrages darstellen.

Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung von Wohnwägen, Wohnmobilen, Camping Vans und Dachzelten inklusive Zubehör. Alle Punkte dieser AGB gelten sinngemäß sowohl für Fahrzeuge als auch Dachzelte.
  2. Das Mietfahrzeug darf ausschließlich für private Reisen genutzt werden. Jedenfalls ausgeschlossen ist die Nutzung für Fahrschulzwecke inkl. Fahrsicherheitstrainings, die Weitervermietung, die gewerbliche Personenbeförderung, Motorsportveranstaltungen und Transporte jeglicher Art.

Angebot/Vertragsabschluss

  1. Die vom Vermieter auf www.instantcamping.com angeführten Fahrzeuge stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern dienen der Abgabe eines Mietangebots durch den Mieter.
  2. Der Mieter gibt sein verbindliches Angebot zum Abschluss des Mietvertrages durch die Durchführung der Onlinebuchung sowie Tätigung der Anzahlung ab. Mit der Anzahlung erteilt der Mieter gleichzeitig den Zahlungsauftrag an den Zahlungsdienstleister.
  3. Der Vertrag kommt mit Zusendung der Buchungsbestätigung durch den Vermieter an die bekannt gegebene Email Adresse rechtsverbindlich zustande.
  4. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, ein vom Mieter abgegebenes Buchungsangebot ohne Nennung von Gründen innerhalb von 5 Tagen abzulehnen. Eine allenfalls bereits getätigte Anzahlung ist vom Vermieter innerhalb von weiteren 5 Tagen nach Ablehnung auf die für die Anzahlung verwendete Zahlungsart zu erstatten.
  5. Geht der Anzahlungsbetrag nicht beim Vermieter ein, kommt kein verbindliches Angebot zustande.
  6. Der Vermieter ist für den Fall, dass das gebuchte Fahrzeug aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen nicht verfügbar ist, berechtigt einen gleichwertigen Ersatz zur Verfügung zu stellen. Geringfügige Abweichungen in der Fahrzeugausstattung berechtigen keinen Vertragsrücktritt und führen zu keiner Preisminderung.
  7. Sollte es dem Vermieter nicht möglich sein ein geeignetes Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen, wird der Mieter unverzüglich ab Bekanntwerden darüber in Kenntnis gesetzt. Dem Mieter werden alle geleisteten Zahlungen erstattet. Zusätzlich erhält der Mieter einen 10% Gutschein für seine nächste Buchung. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Preise

  1. Die auf www.instantcamping.com angegebenen Preise verstehen sich in EUR inkl. USt. Die in der Buchungsbestätigung angegebenen Preise sind verbindlich.
  2. Im Mietpreis inkludiert sind die Fahrzeugüberlassung für den in der Buchung festgelegten Zeitraum, die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen, die Kosten für inkludiertes oder optional gewähltes Zubehör laut Fahrzeugbeschreibung sowie die Kosten für den vereinbarten Versicherungsschutz.
  3. Alle weiteren Kosten sind explizit vom Mietpreis ausgenommen und vom Mieter selbst zu tragen. Darunter fallen beispielsweise Kosten für Maut- sowie Sondermautgebühren, weitere straßennutzungsbezogenen Kosten, Treibstoffkosten (inkl. AdBlue), Kosten für Motoröl und andere Betriebsstoffe oder Stellplatzgebühren.

Kaution

  1. Als Sicherheitsleistung für die ordnungsgemäße sowie fristgerechte Rückgabe des Fahrzeuges in unbeschädigtem und gereinigtem Zustand hinterlegt der Mieter bei Fahrzeugübernahme eine Kaution in Höhe von € 1.500,– über eine Kredit- oder Debitkarte.
  2. Davon unberührt bleiben allfällige weitere Schadenersatzansprüche des Vermieters.
  3. Durch Abschluss eines Versicherungspaketes (siehe Punkt 11) kann die unter 5.1. genannte Kautionshöhe entsprechend verringert werden.

Zahlung

  1. Die Anzahlungssumme beträgt 50% des gesamten Mietspreises inkl. allfällig zugebuchtem Versicherungspaket oder Zubehör und ist mit Abgabe des Buchungsangebotes fällig. Die Restzahlung muss spätestens 30 Tage vor Reiseantritt beim Vermieter eingehen. Sollte eine Buchung weniger als 30 Tage vor Reiseantritt zustande kommen, ist der Gesamtbetrag mit Erhalt der Buchungsbestätigung bzw. Zahlungsaufforderung fällig.
  2. Sämtliche Zahlungen erfolgen ohne Abzug.
  3. Allfällige Rabatte sind nicht kombinierbar.
  4. Die nicht rechtzeitige Anzahlung, Restzahlung sowie Kautionszahlung berechtigt den Vermieter zum sofortigen Vertragsrücktritt, vorbehaltlich etwaiger Schadenersatzansprüche.

Stornierung / Widerruf

  1. Der Vermieter macht den Mieter darauf aufmerksam, dass gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatzgeschäften zum Tragen kommt.
  2. Stornierungen von Seiten des Mieters werden ausschließlich schriftlich per Mail an hello@instantcamping.com akzeptiert.
  3. Bei Stornierungen bis 14 Tage vor Mietbeginn wird die allenfalls bereits getätigte Anzahlung vom Vermieter auf die für die Anzahlung verwendete Zahlungsart erstattet.
  4. Bei Stornierungen 14-5 Tage vor Mietbeginn fallen Stornogebühren in der Höhe von 30 % des gesamten Mietpreises an. Eine allenfalls bereits getätigte Anzahlung wird mit den Stornogebühren gegengerechnet. Über die Stornogebühren hinausgehende Zahlungen werden auf die für die Zahlung verwendete Zahlungsart erstattet.
  5. Bei Stornierungen 5-0 Tage vor Mietbeginn fallen Stornogebühren in der Höhe von 100 % des gesamten Mietpreises an.
  6. Sollte es dem Vermieter möglich sein, das gebuchte Fahrzeug für den stornierten Zeitraum an einen anderen Kunden zu vermieten, wird dem Mieter ein Wertgutschein in Höhe der Stornogebühren ausgestellt. Eine Erstattung in bar oder eine Rückerstattung auf die verwendete Zahlungsart ist ausgeschlossen.

Pflichten des Mieters

  1. Der Mieter darf das Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen, wenn er unter dem Einfluss von Alkohol oder sonstigen bewusstseinsbeeinträchtigenden Substanzen steht. Das Alkoholverbot besteht unabhängig von den im jeweiligen Staat geltenden Promillehöchstgrenzen.
  2. Personen dürfen nur auf den laut Zulassungsbescheinigung vorgesehenen Sitzplätzen transportiert werden.
  3. Die Verwendung des Fahrzeugs und des Zubehörs durch den Mieter hat sorgsam und entsprechend den Betriebsanleitungen zu erfolgen. Vor jeder Inbetriebnahme des Fahrzeuges sind Ölstand, Wasserstand, Reifendruck und -beschaffenheit, sowie die Funktionstüchtigkeit sämtlicher Lichter zu überprüfen.
  4. Der Mieter hält alle technischen Regeln im Umgang mit dem Mietfahrzeug ein und ist für die ordnungsgemäße Transportsicherung sämtlicher gemieteter sowie selbst mitgebrachter Gegenstände verantwortlich. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass eine vorhandene Gasanlage gesichert und verriegelt ist.
  5. Der Transport von Gefahrgütern jeglicher Art ist untersagt.
  6. Das höchst zulässige Gesamtgewicht laut Zulassungbescheinigung darf nicht überschritten werden. Bei Zuwiderhandeln behält sich der Vermieter das Recht vor, allenfalls entstandene Schäden in Rechnung zu stellen.
  7. Der Mieter hat sich vor Reiseantritt über die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und Vorschriften der Reiseländer zu informieren und diese einzuhalten.
  8. Das Hantieren mit offenem Feuer im Fahrzeug ist nicht gestattet.
  9. Das Rauchen im Mietfahrzeug ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Vermieter EUR 500 für die entstandene Wertminderung von der Kaution ein. Reinigungskosten sowie ein allfällig zusätzlich entstandener Schaden werden gesondert in Rechnung gestellt.
  10. Plant der Mieter die Mitnahme von Hunden, ist dies bereits bei Abgabe des Buchungsangebotes anzugeben. In diesem Fall fällt eine Sonderreinigungsgebühr iHv EUR 79 an.
  11. Die Mitnahme von anderen Haustieren ist ausdrücklich nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Vermieter EUR 500 für die entstandene Wertminderung von der Kaution ein. Reinigungskosten sowie ein allfällig zusätzlich entstandener Schaden werden gesondert in Rechnung gestellt.

Lenkungsberechtigte

  1. Lenkungsberechtigt sind Personen ab 20 Jahren, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages bereits seit 1 Jahr in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.
  2. Sollen neben dem Mieter weitere Personen lenkungsberechtigt sein, ist dies dem Vermieter bei Vertragsabschluss mitzuteilen und werden diese im Mietvertrag mitangeführt. Der Mieter sowie alle weiteren lenkungsberechtigten Personen legen bei Abschluss des Mietvertrages die jeweils gültige Fahrerlaubnis im Original vor. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass sämtliche dem Vertrag zugrundeliegenden Vorschriften in Bezug auf das Lenken des Fahrzeuges von allen weiteren lenkungsberechtigten Personen eingehalten werden.
  3. Sollte die Fahrerlaubnis einer lenkungsberechtigten Person während des Mietzeitraumes entzogen werden, ist der Vermieter unverzüglich zu informieren, sowie die weitere Vorgehensweise mit diesem abzustimmen.

Fahrzeugübernahme/-rückgabe und Fristen

  1. Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs erfolgen am vereinbarten Standort zum vereinbarten Termin. Ort und Termin werden in der Buchungsbestätigung vom Vermieter vorgeschlagen, können jedoch einvernehmlich geändert werden.
  2. Sollte dem Mieter eine fristgerechte Übernahme des Fahrzeuges am vereinbarten Ort nicht möglich sein, hat er diesen Umstand dem Vermieter unverzüglich ab Kenntnis mitzuteilen. In diesem Fall wird ein neuer Übernahmetermin einvernehmlich vereinbart.
  3. Kommt eine fristgerechte Übernahme des Fahrzeuges am vereinbarten Ort durch den Mieter nicht zustande und setzt er den Vermieter über diesen Umstand nicht in Kenntnis, kommen die Stornierungsregelungen gem. Punkt 7.5. zur Anwendung.
  4. Eine verspätete Übernahme führt in keinem Fall zu einer Mietpreisreduktion für die nicht konsumierten Tage. Der ursprünglich vereinbarte Mietzeitraum und Rückgabetermin werden durch einen einvernehmlich vereinbarten späteren Übernahmetermin nicht verändert.
  5. Sollte dem Mieter eine fristgerechte Rückgabe des Fahrzeuges nicht möglich sein, hat er diesen Umstand dem Vermieter unverzüglich ab Kenntnis mitzuteilen.
  6. Sollte der Mieter zum festgelegten Rückgabezeitpunkt nicht erscheinen und sollte er für den Vermieter nicht erreichbar sein, liegt es im Ermessen des Vermieters die Behörden einzuschalten.
  7. Erfolgt eine Rückgabe zu einem späteren als dem festgelegten Termin werden folgende zusätzliche Kosten verrechnet: pro angefangener Stunde € 50, jedoch maximal € 400 pro Tag.
  8. Eine vorzeitige Rückgabe kann einvernehmlich zwischen Vermieter und Mieter mit einer Vorlauffrist von zumindest 24 Stunden vereinbart werden, führt jedoch in keinem Fall zu einer Mietpreisreduktion für die nicht konsumierten Tage.
  9. Die Übernahme erfolgt mittels Übernahmeprotokoll, auf welchem alle bereits bestehenden Schäden am und im Fahrzeug, sowie am Zubehör, dokumentiert werden. Das Übernahmeprotokoll wird von Mieter und Vermieter quittiert. Alle nicht bei Übergabe dokumentierten Schäden, gelten als vom Mieter verursacht. Eine nachträgliche Geltendmachung von etwaigen Vorschäden ist ausgeschlossen.
  10. Während des Mietzeitraums entstandene Schäden sind bei Rückgabe vom Mieter dem Vermieter mitzuteilen. Bei der Rückgabe werden anhand des Übergabeprotokolls, die vom Mieter gemeldeten Schäden, sowie alle weiteren Schäden bei einer gemeinsamen Sichtkontrolle dokumentiert.
  11. Das Fahrzeug wird mit vollem Treibstofftank an den Mieter übergeben und vom Mieter mit vollem Treibstofftank retourniert, widrigenfalls die Kosten für die fehlende Tankfüllungen mit einem Zuschlag von € 25,– an den Mieter verrechnet wird.
  12. Die Rückgabe des Mietfahrzeuges erfolgt in gereinigtem Zustand. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zu saugen, sowie alle Oberflächen trocken zu wischen, das Geschirr zu reinigen, sowie die Bettwäsche abzuziehen. Für grobe Verschmutzungen im Innenbereich wird eine Sonderreinigungsgebühr iHv € 150,–, für grobe Verschmutzungen am Fahrzeugäußeren wird eine Sonderreinigungsgebühr iHv € 50,– verrechnet.

Versicherungspakete

  1. Im Mietpreis enthalten ist das Standard Versicherungspaket, welches eine KFZ-Haftpflichtversicherung sowie Vollkaskoversicherung beinhaltet. Die im Falle von Schäden zum Tragen kommenden Selbstbehalte sind in untenstehender Tabelle (11.3) angeführt.
  2. Im Zuge der Buchung können zum Standard Versicherungspaket die Versicherungspakete Relax und Premium gebucht werden. Durch die zugebuchten Versicherungspakete können Selbstbehalte und Höhe der Kautionen sowie allfällige Kosten für Reparaturen lt. unten stehender Tabelle (11.3) verringert werden.
  3. Der Mieter kann sich bis zum Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme für die Zubuchung der Versicherungspakete Relax und Premium entscheiden. Die Zubuchung zu einem späteren Zeitpunkt ist ausgeschlossen.
  4. Es wird pro Schadensfall ein Selbstbehalt fällig. Im Versicherungspaket „Premium“ ist mindestens ein Schaden inkludiert, maximal die Anzahl der Schäden in der die einzelnen Selbstbehalte durch die Auftragssumme abgedeckt werden – als Basis des Selbstbehaltes werden € 600 herangezogen. (Beispiel:bei einer Auftragssumme von € 1.300 sind 2 Einzelschäden inkludiert [1.300/600 = 2,16])
    Für Innenraumschäden im „Premium“ Paket sind Schäden in der Höhe der Auftragssumme abgedeckt. Schäden darüber hinaus müssen vom Kunden bezahlt werden.
Leistungen Versicherungspakete
Standard

Relax

Premium
Preise in EUR inkl. MwSt. gratis 15,-/Tag 25,-/Tag
Selbstbehalt Vollkaskoversicherung für junge FahrerInnen unter 23 Jahren* 2500,- 800,- 500,-
Selbstbehalt Vollkaskoversicherung für FahrerInnen über 23 Jahren 1500,- 800,- 0,-
Kaution (Belastung Kreditkarte) 1500,- 800,- 0,-
Mobilitätsgarantie
Unbegrenzte Kilometeranzahl
Pannenversicherung in ganz Europa
Reparatur von Frontscheiben mit Rissen außerhalb der Sichtfeldes (bis 2cm)  
Fahrzeug Unterbodenreparatur    
Reifenversicherung    
Austausch von Frontscheiben    
Anzahl der Fahrer 2 3 unbegrenzt
*Vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden wie z.B. Schäden infolge von Vandalismus, Gewaltanwendung oder Fehlbedienung – insbesondere Schäden an der Markise oder dem Aufstelldach – werden nicht durch einen maximalen Selbstbehalt begrenzt. Die Kosten zur Instandsetzung dieser Schäden muss der Mieter in voller Höhe tragen.

 

Haftung/Versicherung

  1. Bei Diebstahl, Unfällen oder Schäden die aus der unsachgemäßen Bedienung lt Punkt 8 resultieren, haftet der Mieter bei Verschulden für die daraus entstandenen Reparaturkosten sowie alle weiteren Kosten, die mit dem Schadenereignis in Verbindung stehen (z.B. Abschleppkosten, Kosten für Sachverständige etc.). Im Falle eines Totalschadens haftet der Mieter für den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes.
  2. Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Strafverfügungen und sämtliche weitere Bußgeldbescheide, welche beim Vermieter eingehen, werden der Höhe nach mit einem Zuschlag von € 30 an den Mieter weiterverrechnet.
  3. Tritt während der Mietdauer ein Schaden am Fahrzeug auf, der einen sicheren Weiterbetrieb des Fahrzeuges verhindert, ist der Mieter verpflichtet, die bei der Übergabe bekanntgegebene Notrufnummer sowie den Vermieter zu kontaktieren. Eine Reparatur des Fahrzeuges darf nur nach Rücksprache mit dem Vermieter und ausschließlich bei einer autorisierten Fachwerkstätte veranlasst werden.
  4. Ereignet sich während des Mietzeitraumes ein Unfall (auch Wildschaden), ist ausnahmslos und unverzüglich die örtlich zuständige Polizei bzw. Behörde zu verständigen. Der vom Vermieter bereitgestellte Vordruck des Unfallberichts ist vollständig auszufüllen und gemeinsam mit dem polizeilichen Unfallbericht an den Vermieter zu schicken. Punkt 12.2. gilt sinngemäß.
  5. Im Falle des Diebstahls des Mietfahrzeuges oder von Zubehör ist der Vermieter verpflichtet, eine Diebstahlsanzeige bei den örtlich zuständigen Behörden zu erstatten, den Vermieter darüber zu informieren und die Anzeige an den Vermieter zu schicken.
  6. Sollte das Fahrzeug aufgrund eines Unfalls oder aufgrund einer falschen Inbetriebnahme des Fahrzeuges nicht mehr fahrtüchtig sein, ergibt sich keine Minderung des Mietpreises für den restlichen Mietzeitraum.
  7. Bei schuldhafter Unterlassung sämtlicher diesen AGB zugrundeliegenden Verpflichtungen des Mieters ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag vorzeitig aufzulösen.

Allgemeines

  1. Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden, die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.
  2. Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  3. An den Vermieter gerichtete Erklärungen, Anzeigen, etc. bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.